Erntedankfest
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Geschmückter Alter zum Erntedankfest
am 3. Oktober 2010
Bei der Feier, die oft in einer Kirche veranstaltet wird, werden Feldfrüchte, Getreide und andere, als Gaben bezeichnete Produkte, denen man eine besondere Naturnähe unterstellt (Mehl, Honig, Wein etc.) dekorativ aufgestellt. Eine aus Getreide oder Weinreben geflochtene „Erntekrone“ wird oft in einer Prozession durch das Gemeindegebiet getragen. In ländlichen volkskirchlichen Gemeinden kommen zu den Gottesdiensten zahlreiche Gemeindemitglieder zusammen. Mit dem Erntedankfest soll an die Arbeit in Landwirtschaft und Gärten erinnert werden und daran, dass es nicht allein in der Hand des Menschen liegt, über ausreichend Nahrung zu verfügen. Die Erntegaben werden nach dem Fest häufig an Bedürftige in Obdachlosen- oder Asylbewerberheimen oder andere caritative Einrichtungen verteilt.
In der katholischen Kirche ist ein Erntedankfest seit dem 3. Jahrhundert belegt. Offizieller Bestandteil des Kirchenjahres ist es aber bis heute nicht, d. h. die Gemeinden sind nicht verpflichtet, das Fest zu feiern. „Das heilsgeschichtlich orientierte Jahr der Kirche kennt kein Ernte-Dankfest“. Dennoch ist der Brauch des Dankes für eine gute Ernte seit langem auch in vielen katholischen Gemeinden üblich geworden, so dass neben Kräuterweihen am 15. August, Quatember, Erstlingsfrüchtesegnung in der katholischen Kirche die Eucharistie am ersten Oktobersonntag vielfach als „Dank für die Frucht der Erde und der menschlichen Arbeit“ auf dem von Erntedank-Gaben umgebenen Altar gefeiert wird. Seit dem Mittelalter kennt man verschiedene Daten für eine Erntedankfeier. Nach der Reformation bürgerte sich in manchen evangelischen Gemeinden der Michaelistag (29.9.) oder ein dem Michaelistag benachbarter Sonntag ein. Im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck wird das Erntedankfest beispielsweise traditionell am ersten Sonntag im Oktober gefeiert.
Die katholische deutsche Bischofskonferenz legte 1972 den ersten Sonntag im Oktober als Festtermin fest, ohne diese Festlegung für alle Gemeinden verbindlich auszusprechen.











